ORGANISATIONSFORM UND MITGLIEDSGEMEINDEN

Die Verbandsgemeinden

  • Deißlingen (Ortsteil Lauffen),
  • Dietingen (Ortsteile Böhringen, Dietingen, Gößlingen, Irslingen, Maria-Hochheim),  
  • Frittlingen,
  • Wellendingen (Ortsteil Wellendingen),
  • Zimmern u.d.B. und die
  • Stadt Rottweil (Stadtteile (Feckenhausen, Neufra, Neukirch, Zepfenhan)

bilden einen Zweckverband i. S. des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ). Diesem wurde die Aufgabe der Trinkwasserversorgung übertragen.

Für den Zweckverband gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung und die des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit.

Die Gründung erfolgte mit der Verabschiedung der 1. Verbandssatzung im Jahr 1928.

Der Wasserversorgung Oberer Neckar hat seinen Sitz in Wellendingen. Die Organisation des Zweckverbandes ist in der Verbandssatzung festgelegt. Beschließendes Organ ist die Verbandsversammlung mit 16 Vertretern, jeweils einschließlich der Bürgermeister als gesetzliche Vertreter.

Der Zweckverband

  • erschließt Wasservorkommen,
  • sorgt für deren Sicherstellung und
  • betreibt die erforderlichen Wasserversorgungsanlagen.

Sämtliche zum Betrieb der Wasserversorgung notwendigen Anlagen der Wassergewinnung, Wasserförderung (Pumpwerke) und Wasserspeicherung sowie Druck-, Fall-, Verbindungs- und Versorgungsleitungen sind Eigentum des Zweckverbandes und werden von ihm geplant, erstellt, unterhalten, betrieben, erneuert und im Bedarfsfalle erweitert.

Die jeweiligen Ortsnetze sind Sache der einzelnen Mitgliedsgemeinden.